Heimfahrräder, Ergometer und
DIN-Normen
oder man muss es nicht wissen, aber interessant ist es trotzdem.
Den
größten Anteil am Umsatzvolumen haben die Heimfahrräder. Meistens wird diese
Gruppe auch Heimtrainer genannt. Hierbei wird oft vergessen, dass die
Bezeichnung Heimfahrräder als Oberbegriff für Heimtrainer und Ergometer steht.
Nachfolgend sollen nun die Unterschiede zwischen beiden erklärt werden.
Dt.
Industrienorm (DIN) / Europ. Norm (EN)
Einigen
von Ihnen wir die DIN 32932 A-D etwas sagen, nach diese DIN hat man bisher die
Heimfahrräder eingeteilt.
DIN
32932 A (Ergometer): Hohe
Anforderungen an die Genauigkeit der Leistungsmessung in Watt, wobei die
Leistung bis mindestens 250 W einstellbar sein muss. Die Abweichung der
angezeigten bzw. ermittelten Leistung in Watt darf bis 50 Watt +/- 5 Watt und über 50 Watt +/- 10 % nicht überschreiten.
Es muss ein Freilauf vorhanden sein.
Verwendung
vornehmlich im therapeutischen Bereich.
DIN
32932 B (hochwertige Heimtrainer):
Heimfahrräder mit Freilauf und einem relativ hohem Gewicht (min. 5 kg) der
Schwungmasse. Der Tretwiderstand muss mittels einer reproduzierbaren
Bremskrafteinstellung veränderbar sein. Es darf keine Wattanzeige vorhanden
sein. Verwendung ausschließlich im sportlichen privaten
Bereich.
DIN
32932 C (einfache Heimtrainer):
Diese Heimfahrräder benötigen keinen Freilauf wenn das Gewicht der
Schwungmasse relativ niedrig ist. Die Bremskraft muss nicht reproduzierbar sein.
Verwendung ausschließlich im sportlichen privaten
Bereich.
DIN
32932 D : Diese Heimtrainer sind Geräte, die es ermöglichen Straßenfahrräder
im Stand zu benutzen. Z.B. Rollenständer.
Im
Zuge der europäischen Gemeinschaft werden aber immer mehr deutsche Normen (DIN)
durch europäische normen (EN) ersetzt. Dies gilt auch für den Bereich der Fitnessgeräte.
Allerdings werden Sie gleich feststellen, dass sich außer der neuen Bezeichnung
nicht allzu viel geändert hat.
Neu
ist, dass es nun zwei Klassen gibt:
-
Klasse
S: für die Verwendung in Trainingsräumen in Sportvereinen, Hotels,
Studios, Schulen etc.,
deren Zugang und Aufsicht speziell vom Eigentümer geregelt ist.
-
Klasse
H: für den Heimgebrauch
Die
neue EN setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
-
EN
957-1 Stationäre Trainingsgräte, allgemeine sicherheitstechnische
Anforderungen u. Prüfverfahren
-
EN
957-2 Kraft – Trainingsgeräte
-
EN
957-4 Kraft – Trainingsbänke
-
EN
957-5 Tretkurbel –
Trainingsgeräte
-
EN
957-6 Laufbänder
-
EN
957-7 Rudergeräte
-
EN
957-8 Steiggeräte
Dieser
Teil der EN 957 muss immer in Verbindung mit EN 957-1 gelesen werden, d.h., die
EN für Laufbänder heißt; EN 957-1/6.
Die
neue EN 957-1/5 für Heimfahrräder teilt sich wie folgt ein:
Klasse
A:
-
Es
muss ein Freilauf vorhanden sein.
-
Die
Leistung P muss in Watt (W) angezeigt werden oder über Drehzahl und
vorgegebenen Bremsmoment (Bremsstufe) ermittelbar sein.
-
Es
muss mindestens eine Leistung von 250 w einstellbar sein. Die Abweichung der
angezeigten bzw. ermittelten Leistung darf von der tatsächlich erbrachten
Leistung bis 50 W +/- 5 % und über 50 W +/- 10 % nicht überschreiten.
-
Die
Abweichung der angezeigten Drehzahl von der tatsächlichen Drehzahl darf
oberhalb von 40 RPM nicht größer als +/_ 5 RPM sein.
Klasse
B:
-
Es
muss ein Freilauf vorhanden sein.
-
Das
Bremsmoment muss verstellbar sein.
-
Die
Angabe der Leistung in Watt darf nicht erfolgen.
-
Die
Bremsstufe muss ablesbar sein.
-
Verwendung
im Freizeit- und häuslichen Fitnessbereich.
Klasse
C:
Klasse
D: entfällt, da Rollenständer auf vernünftige Weise nicht gesichert
werden können.
Wenn
Sie nun die alte DIN 32932 A bis D mit der neuen DIN EN 957-1/5 A bis C
vergleichen, werden Sie feststellen, dass es nur unwesentliche Veränderungen
gegeben hat.
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20.05.11
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